Umwelt und Qualität stehen bei uns an erster Stelle!
Materialbeschaffenheit
Synthetische Materialien haben im Vergleich zu Reitsand viele Eigenschaften, die wir uns für den Bau eines ganzjährig bereitbaren Platzes zunutze machen können. Dabei erfüllt dieser Kunststoff alle gesetzlichen Vorgaben. Lesen Sie hier unsere Material-Analyse gemäß der Boden- und Trinkwasserschutzverordnung für Deutschland und die Schweiz.
Wir setzen für den ASground®-Reitplatzbelag Kunststoff ein, ein im Ursprung natürliches Erdöl-Produkt. Seine Struktur ist beständig gegen Hitze und vor allem gegen Wasser. Die Autoindustrie verwendet dieses Material für Kfz-Teppiche, wir arbeiten die Reste auf – so entstehen die berühmten „Teppichschnitzel“.
Bodenschutz und Trinkwasser
Kunststoffe und damit auch ASground®-Flocken sind nicht giftig. Sie geben bei Benutzung keinerlei Giftstoffe ab. Das ist der Grund weshalb Wasser- oder Limonadenflaschen aus diesem Kunststoff hergestellt werden. Um das noch einmal unter Beweis zu stellen, wurde ASground® untersucht und seine Umweltverträglichkeit in Form einer Analyse durch ein anerkanntes Umweltlabor dokumentiert. ASground® hält danach die Bestimmungen der Bundesbodenschutzverordnung und die sehr strengen Grenzwerte der neuesten Trinkwasserschutzverordnung ein. Auch gasförmige Stoffe (Geruch) sind nicht nachweisbar.
Behördliche Bestimmungen
Wir stellen in letzter Zeit fest, dass sich die Behörden nicht nur um geplante, sondern auch verstärkt um vorhandene Reitplätze „kümmern“. Teilweise werden schon Reitplätze zurückgebaut.
Den bisher erlassenen gesetzlichen Bestimmungen, der neuen Trinkwasserschutzverordnung, den verschärften Bestimmungen der Bundesbodenschutzverordnungen und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz trägt ASground® Rechnung. Andere Anbieter von synthetischen Reitböden legen Ihren Kunden ein LAGA-Zertifikat vor, was wir als irreführend und falsch bezeichnen: Ein Nachweis nach LAGA-Bestimmungen (LAGA = Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) ist wertlos, da die LAGA-Anforderungen die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen regelt. Das gilt für Reitsand, Kies oder Steine, nicht aber für synthetische Stoffe. Dafür ist die o. ä. Trinkwasserschutzverordnung zuständig.
Entsorgung
Der Reitbodenbelag ASground® hält die Grenzwerte der Trinkwasserschutzverordnung ein. Somit ist das Thema Entsorgung sehr einfach: Eine Limonaden-Flasche ist ebenfalls synthetisch und schließlich auch kein Sondermüll! Wir haben in 15 Jahren keinen Kunden gehabt der seinen Platz entsorgen wollte. Sofern dies aus anderen Gründen nötig war, haben wir über unser Netzwerk geholfen, den Reitbodenbelag weiterzugeben.
- +49 (0) 98 46 - 9 76 97 92
- +49 (0) 151 - 27 55 66 29
- bodo.klopsch@asground.de
- Rückruf vereinbaren
- Kontaktformular
15.02.2019
EQUITANA 2019 - 20 Jahre ASground
09.–17. MÄRZ 2019. MESSEGELÄNDE ESSEN, Halle 3, Stand A48
17.10.2018
ASground auf der Pferd & Jagd 2018! (copy 1)
Messe Hannover, 06.-09. Dezember, Halle 026, Stand C89
20.06.2018
Kunden lügen nicht!
Wir möchten Sandra Thieme ganz herzlich für Ihren Beitrag und das wunderbare Bild auf unserer...