Nachhaltigkeit

Mögliche Fragen und Auflagen der Behörden

Planungssicherheit für unsere Kunden!

Wenn man ein Bauwerk errichtet, so hat das nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Das heißt, es ist in der Regel ein Bauantrag zu stellen. Das gilt nicht für einen vorhandenen Reitplatz, bei dem lediglich die Tretschicht ausgewechselt werden soll. Zum Beispiel alter zerschlissener Sandbelag soll durch eine neue ASground®-Tretschicht ersetzt werden.

Der Erlass des Niedersächsischen Umweltministeriums gibt an die unteren Behörden (Bauämter etc.) in Niedersachsen Hinweise, worauf diese bei der Prüfung von Bauanträgen für Reitplätze mit ASground®-Tretschicht achten sollen. Auch in anderen Bundesländern wird ähnlich verfahren. Daher kann bei einer Baugenehmigung die Bauaufsicht Auflagen machen, die beim Bau des Platzes zu beachten und/oder auszuführen sind. Oder die Behörde möchte bereits in der Genehmigungsphase wissen, wie der Bauherr die einzelnen Punkte lösen will.

Aufgrund der Rückmeldung unserer Kunden sind das neben den formalen Fragen der generellen Genehmigungsfähigkeit z.B. Privilegierung als Landwirt, Bauen im Außenbereich etc. und auch ASground®-spezifische Fragen bzw. Auflagen. So zum Beispiel:

  1. Es wird sehr oft ein Nachweis gefordert, dass ASground® umweltverträglich ist, dass von ASground keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Selbstverständlich ist ASground® umweltverträglich! Das stellen wir mit unseren Analysen zur Trinkwasser- und Bundesbodenschutzverordnung, der REACH-Erklärung und dem Materialdatenblatt unter Beweis. Bei Bedarf stellen wir diese Unterlagen gern zur Verfügung.

  2. Verhindern, dass die ASground®-Flocken sich nicht außerhalb des Platzes verteilen, sie nicht verschleppt und/oder verweht werden können. Hierzu haben wir Lösungen, die wir auf Anfrage gern zur Verfügung stellen.

  3. Beim Abäppeln des ASground®-Platzes kann es vorkommen, dass mit den Pferdeäpfeln auch die eine oder andere ASground®-Flocke mit entfernt wird. Um zu verhindern, dass diese Flocken nicht mit auf den Dunghaufen und schließlich aufs Feld gelangen, haben wir mehrere Methoden ausprobiert und geben diese Informationen gern an unsere Kunden weiter. Die Behörden geben sich i.d.R. mit diesen Aussagen zufrieden, wenn sie vor Ort auch umgesetzt werden.

  4. Schließlich wünscht die Behörden mitunter auch eine Aussage über die spätere Entsorgung. In unserer Bau- und Betriebsbeschreibung, die jeder Kunde mit der Auftragsbestätigung erhält, geben wir den Kunden mehrere Lösungen hierzu an die Hand. Die Frage der Behörde ist jedoch stets so zu beantworten: „Wenn der Reitplatzbelag einmal zu entsorgen ist, so wird das nach den dann geltenden Gesetzen geschehen.“ Weitere Festlegungen kann man zum Zeitpunkt der Errichtung doch gar nicht machen. Die dürfen auch von den Behörden nicht gefordert werden.

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