Nachhaltigkeit

ASground®: Mikroplastik

Der Begriff Mikroplastik ist derzeit in aller Munde. Dabei weiß niemand was genau damit gemeint ist. Auf alle Fälle sind es zunächst einmal Plastikpartikel, die letztendlich in den Weltmeeren herumschwimmen und von Fischen und anderen Lebewesen (auch uns Menschen) aufgenommen werden. Mehr aber weiß man nicht. Um zu ergründen wieviel, in welchen Größen, in welchen Medien, von welchen Kunststoffen, welchem Organismus, in welcher Konzentration, wie sehr schadet, ist gerade eine internationale Expertenrunde dazu einberufen worden.

Nach Auskunft des Gründungsmitgliedes dieser Expertenrunde, Herr Dr. J. Lühr, wird es noch etwa 7-10 Jahre dauern, bis schließlich über die EU in Deutschland gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Mikroplastik in Kraft treten. Da eine Welt ohne Kunststoff nicht realistisch ist, werden die zu erwartenden Gesetze und Verordnungen, ähnlich wie bei Trinkwasser, Grenzwerte enthalten. Trotz dieses derzeit rechtsfreien Raumes haben wir uns dem Thema Mikroplastik gestellt.

Mikroplastik ist der Abrieb eines Kunststoffmaterials bei Belastung (Bereiten). Er entsteht unter Mitwirkung eines Schmirgelmaterials (Sand). Sand ist aber in einem ASground®-Platz nicht vorhanden. Demzufolge kann Mikroplastik in einem ASground®-Platz eigentlich gar nicht entstehen.

Lt. der deutschen Meeresstiftung verliert eine Fleece-Jacke bei einem Waschvorgang ca. 1 Million Microfasern. Die gelangen direkt in die Kanalisation und somit in Bäche, Flüsse, Meere.

Wenn tatsächlich in einem ASground®-Platz Mikroplastik entsteht und frei wird, dann würde er sich im Staub, im Wasser und im Erdreich niederschlagen. Dazu haben wir ein Staubgutachten machen lassen. Das Ergebnis lautet: Die gemessene Staubmenge liegt an der Nachweisgrenze. Wieviel davon Umgebungsstaub und wieviel ASground-Staub ist, wird gerade untersucht. Auf jeden Fall ebenfalls an oder unter der Nachweisgrenze. Auch in Wasser, welches an einem ASground®-Platz entlang fließt, werden wir die Belastung (wenn es denn welche gibt) messen. Das gleiche werden wir im Erdreich unter einem ASground®-Platz machen und alles hier veröffentlichen.

Es sei noch einmal ausdrücklich auf den Erlass des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 23.1.2019 zur „Abfallrechtlichen Einstufung von Teppichschnitzeln, die zur Verwendung als Reitplatzbelag bestimmt sind“ hingewiesen. Darin gibt es Hinweise darauf, was bei der Genehmigung eines ASground®-Platzes zu beachten ist, aber kein generelles Verbot. Da es, wie zuvor geschrieben, keine Grenzwerte gibt, kann einem ASground®-Platz auch nicht mit dem Hinweis auf eventuell mögliches Mikroplastik, eine Genehmigung versagt werden.

Ist ASground® Sondermüll?

Diese Frage wird uns oft gestellt und wir können klar und eindeutig sagen. ASground® ist KEIN Sondermüll. Das sagen zum einen unsere Analysen aus: ASground® gibt weniger „Giftstoffe“ ab, als die Trinkwasser- und Bundesbodenschutzverordnung zulässt. Das bedeutet, weil keine Giftstoffe freigesetzt werden, muss ASground® auch nicht gesondert entsorgt werden. Zum zweiten besagt das auch unsere REACH-Erklärung, dass keine umweltgefährdenden Stoffe enthalten sind. Und zum dritten kann man es auch indirekt unserem Materialdatenblatt entnehmen.

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